Detailansicht
GS1 Germany Anwendungsempfehlung Mehrwegverpackungen am POS - Empfehlungen für die Nutzung von Mehrwegverpackungen gemäß § 33 VerpackG in Deutschland
Beschreibung
Identifikation und Kennzeichnung von Mehrwegbehältnissen und Darstellung beispielhafter Szenarien auf Basis §33 des deutschen Verpackungsgesetzes.
Diese Anwendungsempfehlung dient dem deutschen Handel als Unterstützung bei der Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen, die am Point-of-Sale (POS) eingesetzt werden. Gemäß § 33 des deutschen Verpackungsgesetzes müssen Letztinverkehrbringer von Einwegverpackungen ab dem 1. Januar 2023 dem Verbraucher oder der Verbraucherin eine Mehrwegalternative anbieten. Das betrifft vor allem Verpackungen von Lebensmitteln, die am Ort des Letztvertreibers produziert, befüllt oder verpackt werden. Die Akzeptanz einer solchen Mehrweglösung durch die Konsument:innen und die positive Umweltwirkung hängen maßgeblich von der Einfachheit und dem Verbreitungsgrad ab.
Aus diesem Grund beschreibt diese nationale Anwendungsempfehlung eine Lösung für die standardisierte Identifikation und Kennzeichnung solcher Mehrwegverpackungen für eine einheitliche Nutzung und enthält beispielhafte Anwendungsszenarien, wie solche standardisierten Behältnisse zum Einsatz kommen können.